Universalversammlung
Die Universalversammlung ist im Schweizer Recht die Versammlung sämtlicher Aktionäre bzw. Vertreter einer Aktiengesellschaft ohne Einhaltung der für eine ordentliche Generalversammlung vorgeschriebenen Einberufungsvorschriften (Artikel 701 Schweizerisches Obligationenrecht (OR)).[1][2]
Ähnliches gilt für die Schweizer Genossenschaft.
Weblinks
- Onlinekommentar zu Art. 701 OR