Standardsorte

Der Begriff der Standardsorte wird in der deutschen Käseverordnung (KäseV) verwendet. Sie finden sich in Anlage 1 zu § 7 KäseV.[1] Dabei werden innerhalb von drei Abschnitten zu verschiedenen Käsegruppen korrespondierende Sorten definiert. Diese sind im Folgenden dargestellt.

Abschnitt A

Gruppe der Hartkäse:

Gruppe der Schnittkäse:

Gruppe der halbfesten Schnittkäse:

Gruppe der Weichkäse:

Gruppe der Frischkäse:

  • Speisequark
  • Schichtkäse
  • Rahmfrischkäse
  • Doppelrahmfrischkäse

Abschnitt B

Abschnitt C

Einzelnachweis

  1. Anlage 1 – Käseverordnung