Gebäudesicherheit

Der Begriff Gebäudesicherheit beschreibt einige oder die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Gewährleistung beziehungsweise Verbesserung der Sicherheit von Gebäuden.

Haustechnische Maßnahmen

Durch Vorrichtungen aus dem Bereich der Haustechnik kann die Sicherheit eines Gebäudes verbessert werden, z. B. durch Sicherungstechnik bzw. Überwachungstechnik:

  • Videoüberwachungssysteme
  • Brandmeldesysteme mit VdS-Zertifizierung
  • Brandbekämpfungssysteme wie Sprinkleranlagen oder CO2-Löschanlagen
  • Überfallmeldesysteme
  • Einbruchmeldesysteme
  • sabotageschützte Schlösser und Schließanlagen
  • Klimatisierungsanlagen zur Entrauchung von Treppenhäusern durch Überdruck

Bauliche Maßnahmen

Neben den haustechnischen Maßnahmen sind auch vor der Installation von technischen Einrichtungen, durch grundlegende Vorkehrungen bauliche Maßnahmen zu empfehlen:

  • Keine, bzw. nur die notwendigsten Maueröffnungen im unteren Geschoss[1]
  • einbruchshemmende Türen und Fenster

Überwachungsmaßnahmen des baulichen Zustands

Durch die regelmäßige Überwachung des baulichen Zustandes eines Gebäudes, um so die Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen zu gewährleisten. In Deutschland erfolgt dies nach folgenden Richtlinien:[2]

  • VDI 6200 – Standsicherheit von Bauwerken
  • Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV).

In Österreich regelt die ÖNORM B1300, "Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen – Grundlagen und Checklisten",[3] die Prüfpflichten.

Siehe auch

Weblinks

  • BHE.de, Webauftritt des Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen
  • VdS.de, Webauftritt des VdS Schadenverhütung GmbH

Einzelnachweise

  1. Der BND-Neubau in Berlin beginnt die Fensterfront erst in 5m Höhe http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/74823/
  2. Originals vom 25. Mai 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dekra.de auf Dekra.de
  3. ÖNORM B 1300